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   LAG Köln, 02.09.1999 - 10 TaBV 44/99   

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https://dejure.org/1999,8355
LAG Köln, 02.09.1999 - 10 TaBV 44/99 (https://dejure.org/1999,8355)
LAG Köln, Entscheidung vom 02.09.1999 - 10 TaBV 44/99 (https://dejure.org/1999,8355)
LAG Köln, Entscheidung vom 02. September 1999 - 10 TaBV 44/99 (https://dejure.org/1999,8355)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag eines Betriebsrates zur Einrichtung einer Einigungsstelle nach § 85 Abs. 2 S. 1 BetrVG

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BetrVG § 85 Abs. 2; ArbGG § 98
    Einigungsstelle, Beschwerde, offensichtliche Unzuständigkeit

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA-RR 2000, 26
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LAG Baden-Württemberg, 13.03.2006 - 13 TaBV 15/05

    Einigungsstelle: Offensichtliche Unzuständigkeit; Rechtsanspruch als Gegenstand

    aa) Diese Auffassung läuft der im Einklang mit der Entscheidung des Landesarbeitsgerichts Köln vom 02.09.1999 vertretenen These der Arbeitgeberin zuwider, wonach es ausschließlich darauf ankomme, ob aus dem mit der Beschwerde beanstandeten Sachverhalt ein individualrechtlicher Anspruch des Arbeitnehmers hergeleitet werden könne (- 10 TaBV 44/99 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 36, zu II 2 der Gründe in einem Fall, in dem die Tätlichkeit eines anderen Arbeitnehmers gegenüber dem Beschwerdeführer umstritten war).

    Einen daraus abgeleiteten Verstoß gegen die Fürsorgepflicht zu verfolgen und ein - im Unterschied zu der geforderten Entschuldigung - gegenüber der Arbeitgeberin rechtlich durchsetzbares Prozessziel zu formulieren, bleibt dem arbeitsgerichtlichen Urteilsverfahren vorbehalten (LAG Köln 02.09.1999 - 10 TaBV 44/99 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 36, zu II 2 der Gründe; zu den Handlungsmöglichkeiten des Arbeitgebers z. B. von Hoyningen-Huene BB 1991, 2215, 2219 f.).

    Die Einigungsstelle hat auch über vermeintliche Rechtsansprüche nicht zu befinden (BAG 28.06.1984 - 6 ABR 5/83 - AP BetrVG 1972 § 85 Nr. 1, zu II 2 b und c der Gründe und LAG Köln 02.09.1999 - 10 TaBV 44/99 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 36, zu II 2 der Gründe; vgl. schon oben B II 2 a).

    Bei einer Beschwerde ist ein solcher Fall grundsätzlich zu bejahen, wenn es sich bei dem Gegenstand der Beschwerde um einen Rechtsanspruch im Sinne von § 85 Abs. 2 Satz 3 BetrVG handelt (LAG Köln 02.09.1999 - 10 TaBV 44/99 - LAGE ArbGG 1979 § 98 Nr. 36, zu II 1 der Gründe; Nebendahl/Lunk NZA 1990, 676, 679).

  • LAG Hamm, 20.09.2002 - 10 TaBV 95/02

    Einigungsstellenbesetzung, offensichtliche Unzuständigkeit der Einigungsstelle,

    Offensichtlich unzuständig ist die Einigungsstelle, wenn bei fachkundiger Beurteilung durch das Gericht sofort erkennbar ist, dass ein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrates in der fraglichen Angelegenheit unter keinem rechtlichen Gesichtspunkt in Frage kommt und sich die beizulegende Streitigkeit zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat erkennbar nicht unter einen mitbestimmungspflichtigen Tatbestand des Betriebsverfassungsgesetzes subsumieren lässt (LAG Berlin, Beschluss vom 18.02.1980 - AP Nr. 1 zu § 98 ArbGG 1979; LAG Hamburg, Beschluss vom 07.03.1985 - NZA 1985, 604 = DB 1985, 1798; LAG Hamm, Beschluss vom 16.04.1986 - BB 1986, 1359; LAG Niedersachsen, Beschluss vom 30.09.1988 - NZA 1989, 149; LAG Baden-Württemberg, Beschluss vom 07.08.1995 - NZA-RR 1996, 53; LAG Düsseldorf, Beschluss vom 10.02.1997 - NZA-RR 1998, 319; LAG Köln, Beschluss vom 13.01.1998 - NZA 1998, 1018; LAG Berlin, Beschluss vom 22.06.1998 - NZA-RR 1999, 34; LAG Köln, Beschluss vom 02.09.1999 - NZA-RR 2000, 26; Germelmann/Matthes/Prütting/Müller-Glöge, ArbGG, 4. Aufl., § 98 Rz. 11 m.w.N.).
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